Beibehaltung des Windflächenbedarfsgesetzes

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Landesverband Sachsen des Bundesverbands Windenergie zum Koalitionsvertrag

Der Sächsische Landesverband im Bundesverband Windenergie begrüßt ausdrücklich die Feststellung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dass die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für das Jahr 2027 unverändert beibehalten werden sollen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die neuernannte sächsische Ministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, noch in der vergangenen Woche eine abweichende Zielrevision vorgeschlagen hatte, ist diese Klarstellung ein deutliches und notwendiges Bekenntnis zum weiteren Windenergieausbau.

„Das Festhalten an den Flächenzielen ist elementar. Die aktuelle Diskussion in Sachsen hat erneut gezeigt, wie notwendig eine bundesgesetzliche Stabilisierung der Ausbauvorgaben ist“, betont Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender des Landesverbandes namens des Vorstands. „Planungssicherheit entsteht nur dort, wo Rückschritte definitiv ausgeschlossen werden.“

Positiv bewertet der Verband auch die vorgesehene stärkere Einbindung der Kommunen in die Steuerung von Windenergiegebieten. Die Mitwirkungsrechte der Gemeinden sind sinnvoll. Jedenfalls dann, wenn sie verpflichtend auf die Förderung des Ausbaus gerichtet sind und nicht zu einer zusätzlichen Verzögerung führen.

Es wird abzuwarten bleiben, was dieser Koalitionsvertrag für die bislang nur zögerliche Entwicklung der Windenergie in Sachsen bewirken wird.

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