Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(„meeco Communication Services“ im Folgenden), Gültig ab 01. September 2022

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke von meeco Communication Services in den Bereichen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Events und Neue Medien. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von meeco Communication Services entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen und den Einzelaufträgen.

1.2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern von meeco Communication Services gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von meeco Communication Services schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von meeco Communication Services schriftlich anerkannt sind.

1.3. meeco Communication Services ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang in schriftlicher Form widersprochen, so gilt diese vom Anbieter als genehmigt.

2. Liefertermine

2.1. Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von meeco Communication Services schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (Rückmeldung, Freigabe, Lieferung, Material usw.) des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber innerhalb eines angemessenen oder vereinbarten Zeitraumes keine Rückmeldung übermitteln, verschieben sich entsprechende Fristen und zu erwartende Fertigstellungstermine.

2.2. meeco Communication Services bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er meeco Communication Services eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von meeco Communication Services. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von meeco Communication Services – entbinden meeco Communication Services jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine nachträgliche objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung von meeco Communication Services zur Folge haben, wird meeco Communication Services von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

3.1. meeco Communication Services kann die Leistungen nur dann ordnungsgemäß erbringen, wenn der Auftraggeber im notwendigen Umfang mitwirkt. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen von meeco Communication Services in angemessenem Umfang alle Informationen zu beschaffen, die zur Bearbeitung der Leistungen und zur Zielerreichung erforderlich sind. Der Auftraggeber von meeco Communication Services wird notwendige Daten zeitgerecht und in grundsätzlich digitaler Form zur Verfügung stellen.

3.2. Der Auftraggeber sollte nur die Texte zu Verfügung stellen, die in das Endprodukt eingefügt werden sollen. meeco Communication Services ist nicht dafür verantwortlich, die Texte zu sammeln, zu ordnen oder zu kürzen, außer wenn der Auftraggeber meeco Communication Services mit der Textbearbeitung beauftragt hat. Erst nach vollständiger Lieferung der Inhalte werden die Texte durch meeco Communication Services in das Endprodukt eingefügt. Für Drucksachen sollten Bilder, die zur Verfügung gestellt werden, eine Mindestauflösung von 300 dpi aufweisen und im TIFF- oder JPG-Format, Grafiken im Vektorformat (AI- oder EPS-Format) geliefert werden sowie eine für das zu erstellende Produkt ausreichende Pixelgröße besitzen. Falls diese nach Überprüfung der Daten nicht den Anforderungen entsprechen, muss der Auftraggeber entweder geeignetes Bildmaterial zuschicken oder meeco Communication Services mit einer entsprechenden Dienstleistung beauftragen. Sofern der Auftraggeber meeco Communication Services notwendige Urheberrechtsnennungen bei Übersendung des Materials nicht schriftlich mitgeteilt hat, geht meeco Communication Services zudem bei der Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials (Fotos, Grafiken, Texte etc.) des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

3.3. Wenn nicht sofort erkennbare Mängel der Vorlagen erst beim Verarbeiten deutlich werden, so entfallen Gewährleistungsansprüche jeder Art wegen ungenügender Darstellung. meeco Communication Services gewährleistet die technisch einwandfreie Wiedergabe lediglich gemäß üblicher Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, der verwendeten Papierqualität bzw. der technischen Möglichkeiten. Die Pflicht von meeco Communication Services zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verwendung. Kosten von meeco Communication Services für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

3.4. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für Schäden, die meeco Communication Services durch verspätete, unvollständige oder anderweitig ungenügende Zuarbeiten entstehen. Dies umfasst u.a. auch Entschädigungsansprüche, die gegen meeco Communication Services erhoben werden, sollten Produktionstermine (z.B. Druck von Werbemitteln für den Auftraggeber) aufgrund der vorgenannten Verzögerung nicht gehalten werden können. meeco Communication Services hat das Recht, derartige Haftungsansprüche unbeschränkt gegen den Auftraggeber geltend zu machen.

4. Korrekturschleife und Freigabe durch Auftraggeber

Unter dem Begriff Korrekturschleife versteht sich eine einzige Rückmeldung des Auftraggebers, mit der alle Änderungswünsche schriftlich gesammelt werden. Wenn meeco Communication Services diese umgesetzt und geliefert hat, ist die Korrekturschleife beendet. Sollte der Auftraggeber zusätzliche Korrekturen oder Anpassungen anfordern, wird eine gesonderte Bestätigung des Auftraggebers für diese zusätzliche Leistung eingeholt. Alle Korrekturwünsche können lediglich per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Korrekturwünsche, die nur per Telefon übermittelt werden, werden nicht als gültig betrachtet.

5. Lieferanten & Partner

Soweit nicht anders vereinbart, kann sich meeco Communication Services zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

6. Honorar/Verrechnung und Zahlungsbedingungen

6.1. Zeitpunkt Honorar: Mit Ausnahme von Designleistungen entsteht der Honoraranspruch von meeco Communication Services für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

6.2. Zeitpunkt Honorar Designleistung: Bei Designleistungen ist mit Bestätigung der Auftragsbeschreibung (Design-Brief) eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent der Auftragssumme (netto) fällig. Damit werden die vorbereitenden Leistungen bis zur Präsentation des visuellen Konzeptes abgedeckt. Diese Anzahlung ist nicht rückzahlbar. Die verbleibenden 70 Prozent werden innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung der vereinbarten Leistungen durch meeco Communication Services zur Zahlung fällig.

6.3. Provision: meeco Communication Services behält sich das Recht vor, mit den beauftragten Dritten marktübliche Provisionen zu vereinbaren. Sach- und Fremdkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu zählen alle Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen. meeco Communication Services unterscheidet dabei nach Sach- und Fremdkosten, zusätzlichen Handlingkosten und Durchlaufkosten. Fremdkosten, die bei Herstellungsarbeiten (z.B. Repro-, Lithografie- und Druckkosten) entstehen, werden – auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen – mit einem Handlingaufschlag für die erbrachten Leistungen Dritter weiterberechnet. Das Handling kann ggf. auch nach Zeitaufwand berechnet bzw. mit dem Honorar pauschal abgegolten werden. Sonstige Fremdkosten oder Kosten von Zusatzleistungen, z.B. für die Nutzung von Ausschnittdiensten, Veranstaltungskosten, Lizenzgebühren, Honorare für Modelle oder Freelancer, Rechtsberatungen, Versicherungen usw. werden – auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen in Kopie – als Durchlaufkosten unter Aufschlag des o.g. Prozentsatzes und gegen Nachweis weiterberechnet. meeco Communication Services ist berechtigt, hierfür Vorauszahlungen vom Auftraggeber in angemessenem Rahmen zu verlangen.

6.4. Vertragsbeendigung und zeitweilige Unterbrechung: Der Auftraggeber kann jederzeit eine Beendigung oder eine zeitweilige Unterbrechung der Arbeiten von meeco Communication Services verlangen. Die Beendigung wird durch meeco Communication Services nur dann bestätigt, wenn alle ausstehenden Forderungen, etwa die Bezahlung für bereits erbrachte Leistungen und etwaige Ausfallgebühren, dem Bankkonto von meeco Communication Services gutgeschrieben wurden. Eine Ausfallgebühr (maximal in Höhe von 100 Prozent des Auftragswertes) wird fällig, wenn der Auftraggeber das Vertragsverhältnis (aus welchem Grund auch immer) vorzeitig beendet und meeco Communication Services dieser Beendigung nicht zustimmt. Sollte die Kommunikation zwischen Auftraggeber und meeco Communication Services für mehr als 180 Tage unterbrochen sein, ist meeco Communication Services berechtigt, den Auftrag zu beenden.

7. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenznachweise

7.1. Urheberrecht: meeco Communication Services ist der Urheber aller Produkte, Kreationen, Ideen usw., welche von meeco Communication Services entwickelt werden. Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei meeco Communication Services, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von meeco Communication Services im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, sowie diese Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet Deutschland zum vereinbarten Zweck, mit vereinbarter Nennung der Quelle (i.d.R.: „© meeco Communication Services“) und im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

7.2. Will der Auftraggeber von meeco Communication Services gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von meeco Communication Services gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von meeco Communication Services weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt meeco Communication Services, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

7.3. Vorschläge des Auftraggebers: Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. meeco Communication Services geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

7.4. Material des Auftraggebers: Der Auftraggeber überträgt meeco Communication Services für die an die Agentur übermittelten Daten und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Druck- sowie Online-Medien.

7.5. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt meeco Communication Services von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird meeco Communication Services von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, meeco Communication Services nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens meeco Communication Services keine Haftung übernommen werden. meeco Communication Services hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. meeco Communication Services übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen. meeco Communication Services übernimmt ebenso keine Gewährleistung für die Freischaltung in Presseportalen oder Pressediensten; für die Freischaltung und Veröffentlichung sind ausschließlich die entsprechenden Betreiber verantwortlich.

8. Nutzung Internetseite

8.1. Erbringt meeco Communication Services Leistungen zur Gestaltung der Internetseiten des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Internetseite und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von meeco Communication Services. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, meeco Communication Services über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. meeco Communication Services nimmt für Internetseiten auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Auftraggeber nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die meeco Communication Services keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. meeco Communication Services kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers zusätzlich mit einem Service-Aufschlag von 10 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Internetseiten erfolgt nicht. meeco Communication Services behält sich zudem vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.

8.2. Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) herangezogen, wird meeco Communication Services die erforderlichen Nutzungsrechte wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang dem Auftraggeber einräumen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter sind, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Auftraggeber stellt meeco Communication Services von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.

9. Referenzzwecke

9.1. Der Vertragspartner räumt meeco Communication Services bei der Erstellung einer Präsentation oder Webpräsenz das Recht ein, meeco Communication Services (bspw. im Rahmen eines Impressums) namentlich zu erwähnen und mit der Website von meeco Communication Services zu verlinken. Der Auftraggeber wird zudem alle Schutzvermerke, wie Copyrighthinweise und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. meeco Communication Services hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken in üblicher Form als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt meeco Communication Services zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei Veröffentlichungen, die von meeco Communication Services vorgenommen werden, ist meeco Communication Services berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen/Designern zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/Designern zu treffen.

9.2. meeco Communication Services behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte – auch wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers beruhen – zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Internetseite von meeco Communication Services. Zudem kann meeco Communication Services die Internetseite des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen. meeco Communication Services ist weiterhin berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

9.3. Zusätzlich soll der Auftraggeber Muster von Druckerzeugnissen zur Verfügung stellen, die mit der Arbeit von meeco Communication Services verbunden sind.

10. Leistungserbringung

10.1. meeco Communication Services leistet dem Auftraggeber Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur insoweit von meeco Communication Services gewährleistet werden, als es sich um Eigenleistungen von meeco Communication Services handelt und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.

10.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von meeco Communication Services beruhen. meeco Communication Services haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Zudem besteht keine Haftung von meeco Communication Services für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschaden oder entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.3. meeco Communication Services gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

10.4. Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die meeco Communication Services nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von meeco Communication Services bestehen.

10.5. Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine nachträgliche objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung von meeco Communication Services zur Folge haben, wird meeco Communication Services von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung.

10.6. Für den Inhalt einer Anzeige, eines PR-Textes oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebener Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt meeco Communication Services keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für meeco Communication Services zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Auftraggebers übernimmt meeco Communication Services keinerlei Haftung. meeco Communication Services ist nach dem Rechtsberatungsgesetz gehindert, rechtliche Auskünfte zu erteilen. Die rechtliche Absicherung des Auftraggebers kann nur von Personen erfolgen, die nach dem Rechtsberatungsgesetz zu rechtlichen Auskünften berechtigt sind. Muster und Beispiele von meeco Communication Services haben deshalb nur empfehlenden Charakter ohne Absicherung der rechtlichen Zulässigkeit. Der Auftraggeber hält meeco Communication Services von allen eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen frei. Er trägt die Kosten einer durch seine Anzeige verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife.

10.7. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts sind nicht Aufgabe von meeco Communication Services. meeco Communication Services haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird meeco Communication Services von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz o.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber meeco Communication Services von der Haftung frei.

10.8. Der Versand von Unterlagen oder der erstellten Werbeträger erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von meeco Communication Services erfolgt. meeco Communication Services ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

10.9. Die Verantwortung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

10.10. meeco Communication Services ist befugt, nicht zurückgeforderte Vorlagen jederzeit nach Abschluss des Auftrages zu vernichten.

10.11. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die Gewährleistung von meeco Communication Services sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer), auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch meeco Communication Services nicht garantiert wird.

10.12. meeco Communication Services bemüht sich um eine konstante Verfügbarkeit der Online-Dienste Dritter. Für geplante Wartungsarbeiten sowie sämtliche Ausfälle außerhalb des Einflussbereiches von meeco Communication Services (Netzbetreiber, Anbieterrechner usw.) haftet meeco Communication Services jedoch nicht.

10.13. Der Auftraggeber stellt meeco Communication Services für die Umsetzung von Gewinnspielen und Verlosungen Sachpreise oder Gutscheine zur Verfügung. Für die Übergabe der Preise an die entsprechenden Gewinner ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Auftraggeber verantwortlich. Die entsprechenden Kontaktdaten der Gewinner werden dem Auftraggeber von meeco Communication Services mitgeteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, meeco Communication Services von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei Nichtaushändigung der Preise seitens des Auftraggebers entstehen.

11. Zurückbehaltungsrecht

11.1. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von meeco Communication Services hat meeco Communication Services ein Zurückbehaltungsrecht. Ausgelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages Eigentum von meeco Communication Services.

11.2. Nach Abschluss der Arbeiten von meeco Communication Services und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden alle Unterlagen auf Wunsch herausgegeben, die meeco Communication Services aus Anlass der Auftragsausführung übergeben wurden. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichten, Organisationsplänen, Entwürfen und Zeichnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

12. Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz

12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen der anderen Vertragspartei und deren Repräsentanten sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Unternehmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als auch über die Dauer des Vertrages hinaus.

12.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Sie verpflichten alle von ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.

12.3. Die Medienadressen bzw. Verteiler werden zum Versand durch meeco Communication Services genutzt und sind grundsätzlich Eigentum von meeco Communication Services. Sie sind nicht verkäuflich und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht oder außer Haus gegeben.

12.4. meeco Communication Services ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach Maßgabe von § 28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Erfüllung des Auftrages wie z.B. Anschrift, Telefon und E-Mail weiterzuleiten. Es ist meeco Communication Services gestattet, seine Auftraggeber unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Über den beschriebenen Umfang hinaus wird meeco Communication Services personenbezogene Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder meeco Communication Services wäre aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.

13. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Für diese Auftragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und meeco Communication Services gilt das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und meeco Communication Services ist der Sitz von meeco Communication Services, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. meeco Communication Services ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit die Auftragsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Diese Auftragsbedingungen treten mit Wirkung vom 01. September 2022 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.

meeco Communication Services GmbH

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