Der Regionalplan Chemnitz steht vor einer entscheidenden Phase. Am 25. März 2026 wird der Regionale Planungsverband Chemnitz über den neuen Entwurf des Regionalplans beraten und voraussichtlich die Freigabe zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Der Entwurf des Regionalplans Chemnitz ist bereits öffentlich einsehbar und wurde vom Landesverband Sachsen des Bundesverbandes WindEnergie (BWE Sachsen) eingehend geprüft.
Der BWE Sachsen zeigt sich überrascht über die umfangreichen Ausweisungen von Windvorranggebieten im Wald. Mit der vorgesehenen Öffnung von Waldflächen gibt der Regionale Planungsverband seine bisherige ablehnende Linie gegenüber Windenergie im Forst offenbar auf.
Die geplanten Festlegungen im Regionalplan Chemnitz bedeuten in ihrer Dimension eine deutliche Neuausrichtung der regionalen Planung. Die Verbandsräte geben damit ein klares Signal für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in den Kammlagen des Erzgebirges und des Vogtlandes.
Wird der Regionalplan Chemnitz in dieser Form beschlossen, könnten beispielsweise in den Regionen um Eibenstock, Klingenthal, Schöneck und Olbernhau neue Windparks entstehen. Diese Anlagenparks würden jeweils aus zehn oder mehr modernen Windenergieanlagen bestehen und damit zu den größten in Sachsen zählen.
„Wenn große Windparks im Forst in Erzgebirge und Vogtland vom Planungsverband gewollt sind, steht die Branche bereit, dieses ambitionierte Vorhaben auch umzusetzen“, sagt Jörg Heilmann, stellvertretender Vorsitzender des BWE Sachsen.
Der Verband bewertet eine Flächenausweisung grundsätzlich als wichtigen Schritt für den Klimaschutz und die Erreichung der Ausbauziele. Erneuerbare Energien könnten Sachsen unabhängiger von fossilen Brennstoffen machen und in internationalen Krisenzeiten stabilisieren.
„Allerdings gibt es im Planungsverband Chemnitz noch hinreichend Flächen im Offenland, die für die Erreichung der ersten Stufe der Ausbauziele für Windenergie von 1,3 % der Regionsfläche zu bevorzugen sind“, erklärt Heilmann weiter. Ein späterer Planentwurf mit einem Flächenziel von zwei Prozent bis zum Jahr 2032 könne anschließend stärker ökologische Potenziale in Wirtschaftsforsten und auf Kalamitätsflächen berücksichtigen.
Mit großer Sorge bewertet der Verband jedoch die Abweichungen von der in Sachsen gesetzlich festgeschriebenen Mindestabstandsregelung. Nach Sichtung des Entwurfs des Regionalplans Chemnitz unterschreitet mehr als die Hälfte aller geplanten Vorranggebiete den gesetzlichen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung.
In zahlreichen Gebieten liegt der Abstand sogar nur bei rund 700 Metern.
„Wir weisen darauf hin, dass die Sächsische Bauordnung in § 84 einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung vorsieht. Es ist für uns als Fachverband nicht nachvollziehbar, warum der Planungsverband mit diesem Entwurf den in Sachsen geltenden Mindestabstand ignoriert“, sagt Heilmann.
Der Gesetzgeber habe einheitliche Abstandsregeln eingeführt, um die Akzeptanz der Energiewende zu sichern. Nach Einschätzung des BWE Sachsen stünden ausreichend Flächen zur Verfügung, auf denen der Abstand von 1.000 Metern eingehalten werden könne.
Der Landesverband appelliert daher an die Verbandsräte, bei der Sitzung am 25. März eine rechtssichere und belastbare Beschlussfassung sicherzustellen.
„Die Freigabe zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Schritt – sie muss jedoch auf einem rechtlich tragfähigen Planansatz basieren, der sowohl der Energiewende als auch dem Schutz der Bevölkerung gerecht wird“, so Heilmann abschließend.
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