OVG Bautzen stärkt Windenergie gegenüber UNESCO-Welterbe

Logo, Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) - Landesverband Sachsen, auch zu sehen auf der Pressemitteilung zur Entscheidung des OVG Bautzen

Außerdem Aufwind durch neuen Rekord an Ausschreibungen von Windenergie in Sachsen

Der Landesverband Sachsen des Bundesverbands Windenergie (BWE) begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen, die den Vorrang von Windenergieanlagen gegenüber dem Denkmalschutz, insbesondere in der Nähe von UNESCO-Welterbestätten, bestätigt. In dem wegweisenden Urteil vom 21. März 2024 hat das Gericht klar hervorgehoben, dass eine optische Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern nur dann relevant ist, wenn bestimmte, im Managementplan festgelegte, Sichtbeziehungen betroffen sind. Das Urteil zeigt, dass die Energiewende und der Denkmalschutz miteinander vereinbar sind.

Das OVG Bautzen hatte über den Bau von drei Windenergieanlagen in der Nähe von vier Naturdenkmälern und einem UNESCO-Weltkulturerbe in der geschützten „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ zu entscheiden. Dabei lag der Fokus auf der Frage, ob die geplanten Anlagen das Erscheinungsbild der Denkmäler und des Weltkulturerbes in einer Entfernung von 2,1 beziehungsweise 3,6 Kilometern erheblich beeinträchtigen. Das Gericht stellte fest, dass die bloße Sichtbarkeit der Windräder keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, da diese sich etwa 1,3 Kilometer außerhalb der Kern- und Pufferzone befinden und die relevanten Sichtachsen nicht beeinflussen. Bereits am 14. August 2023 hatte das OVG Koblenz in einer ähnlichen Sache gleichlautend entschieden.

„Dieses Urteil ist definitiv ein entscheidender Schritt im Freistaat Sachsen in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. Es macht mehr als deutlich, dass der Schutz von Kulturdenkmälern und die dringende Notwendigkeit des Klimaschutzes im Zusammenhang mit Ausbau der Windenergie in Einklang gebracht werden können“, so BWE-Landesvorsitzender Prof. Dr. Martin Maslaton. Zugleich übt der Jurist allerdings auch Kritik am fehlenden Verständnis des Gerichts an den historischen Dimensionen: „Man sollte bedenken, wie die Umgebung des Denkmals vor 50, 100, 200 oder 300 Jahren aussah und im Hinterkopf behalten, dass die Vorhaben der Windenergie als befristete Vorhaben im historischen Kontext keine bleibende Relevanz entfalten können. Dies, weil sie in historischen Dimensionen kein wirkliches zeitliches Gewicht haben und ihre Umgebung fortlaufend kurzfristigen Eingriffen unterliegt“, so der studierte Historiker weiter.

Dennoch stärkt das Urteil nicht nur den Ausbau der Windenergie, sondern sendet auch ein wichtiges Signal an Projektentwickler: Zukünftige Vorhaben sollten zwar den Denkmalschutz berücksichtigen, können aber auch in der Nähe von UNESCO-Welterbestätten realisiert werden, wenn die entsprechenden Schutzkriterien eingehalten werden. Weiteren Aufwind erhält die Branche durch die bundesweite Ausschreibungsrunde für neue Windenergieanlagen, die vor wenigen Wochen, im September dieses Jahres, eingeläutet wurde. Dabei hat Sachsen für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt über 170 Megawatt den Zuschlag erhalten. Damit können diese bereits genehmigten Anlagen nach ihrer Errichtung ihren Strom im Rahmen des EEG vermarkten und haben somit langfristige Sicherheit. Zugleich bedeutet dies einen neuen Rekord für die Ausschreibungen von Windenergie in Sachsen.

Der BWE Sachsen zeigt sich sehr erfreut über diese Nachricht, verweist aber auf die Notwendigkeit, die Bremse für den Ausbau weiter spürbar zu lösen. „Das kann nur ein Anfang sein. Bereits mit dem Appell der Unternehmen für Sachsens Zukunft vor wenigen Wochen haben wir klargemacht, dass die Energiewende weiter in Schwung kommen muss und für den Standortfaktor vor Ort entscheidend ist. Wir als BWE Sachsen erhoffen uns einen weiteren Anstieg der Genehmigungen sowie Sicherheit und Stabilität von Seiten der Politik“, so Maslaton. In Bezug auf einen verantwortungsvollen und zügigen Ausbau der Windenergie im Freistaat führt der Landesvorsitzende abschließend aus: „Die Entscheidung des OVG Bautzen ist ein positives Signal für künftige Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Nun ist gerichtlich klargestellt, dass es möglich ist, den Ausbau der Windenergie in Einklang mit dem Denkmalschutz zu gestalten. Und das sehen wir als BWE Sachsen weiterhin als unsere verantwortungsvolle Aufgabe an.“

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