Akadia Power GmbH: Zuschuss bei externen Beratungsleistungen

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Neue Richtlinie des SMWA öffnet Arbeitsmarkt für Auszubildende aus dem Ausland

Die jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen einen klaren Trend: Der Anteil ausländischer Auszubildender in Deutschland steigt kontinuierlich, während die Zahl deutscher Auszubildender abnimmt. Laut der Ausbildungsstatistik der vergangenen zehn Jahre hat sich der Anteil der ausländischen Auszubildenden mehr als verdoppelt. Im Oktober 2013 hatten noch etwa 6,3 Prozent der Auszubildenden in Deutschland eine ausländische Nationalität. 2023 waren es bereits 13,2 Prozent. Diese Zahlen reflektieren die Herausforderungen des deutschen Arbeitsmarktes. Kleinere Geburtenjahrgänge und ein geringes Interesse deutscher Jugendlicher an vor allem handwerklichen Berufen führen zu einem hohen Fachkräftebedarf, den Unternehmen zunehmend durch ausländische Kräfte decken müssen.

Seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 bemühen sich deshalb immer mehr Arbeitgeber in Deutschland um Auszubildende und Fachkräfte aus dem Ausland. Seither gibt es unter drei Bedingungen Visa für Auszubildende aus Drittstaaten: Sie müssen einen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen, über deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen und beweisen, dass sie selbstständig ihren Lebensunterhalt sichern können. Die Aufenthaltserlaubnis gilt dann für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung, mit der Möglichkeit diese zu verlängern, wenn die Person im Betrieb übernommen wird oder in einem anderen Unternehmen eine vergleichbare Beschäftigung antritt. So einfach wie es klingt, ist es in der Umsetzung leider nicht. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ist das Anwerben von ausländischen Fachkräften und Auszubildenden ein bürokratischer Aufwand, der bei laufendem Betrieb nicht zu stemmen ist. Zu groß sind auch die Risiken von unzureichenden oder unglaubhaften Nachweisen der Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland für eine Bewilligung der Anträge.

Bei diesen Herausforderungen hilft die seit 2008 in Dresden ansässige „Akadia Power GmbH“, die sich seit vielen Jahren mit dieser Thematik beschäftigt und bereits auf zahlreiche erfolgreiche Vermittlungen von Auszubildenden aus Drittstaaten verweisen kann. „Gerade Vietnamesen sind bei deutschen Arbeitgebern besonders gefragt, da sie ein besonderes Maß an Fleiß, Loyalität und Zuverlässigkeit mitbringen“, so Jens Günther, Geschäftsführer des Dresdner Unternehmens.

Alle über die Agentur vermittelten Vietnamesen besuchen schon in Vietnam einen Deutschkurs. Dort erhalten Sie die Sprachkenntnisse bis zum A2-Niveau, welches gerade in der Gastronomie mit Gästekontakt oder zum Beispiel in der Elektronikbranche unabdingbar ist. „Derzeit bereiten sich rund 700 junge Vietnamesen im Alter von 18 bis 26 Jahren auf eine Ausbildung in Deutschland vor. Alle vietnamesischen Fachkräfte haben in ihrem Heimatland eine duale Ausbildung absolviert und sind deshalb bestens auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet. Wir vertrauen hierbei auf die langjährige und bewährte Zusammenarbeit mit unseren vietnamesischen Partnern, die uns sehr erfolgreich bei der Vermittlung von Fachkräften aus Vietnam vor Ort unterstützen“, so Günther weiter.

Die Sorge bei kleinen und mittleren Unternehmen in Bezug auf fehlende Bewerber ist aktueller denn je. Eine Vielzahl von Mitarbeitenden, gerade in den handwerklichen Berufen, stehen nun kurz vor der Rente. Allein im Handwerkskammerbezirk Dresden sind aktuell weit über 500 freie Lehrstellen gemeldet. „Da kann eine Vermittlung aus einem Drittstaat durchaus eine lohnende Investition sein“, sagt Günther. Doch bislang ist auch die finanzielle Hürde für kleinere Unternehmen zu hoch, denn für drei neue Fachkräfte muss man aktuell etwa 15.000 Euro investieren, damit die Agentur die Personen professionell vorbereitet von Vietnam nach Deutschland holt. Eine Summe, die meist nicht zu stemmen ist.

Mit der neuen Richtlinie des „Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Förderung von Beratungsleistungen (FRL Beratungsförderung), die am 19. Juni 2024 beschlossen und nun auch im Amtsblatt veröffentlicht wurde, werden Leistungen, wie die der Akadia Power GmbH, seit dem 1. September 2024 bezuschusst. Arbeitgeber bekommen bei drei Auszubildenden bis zu 4.800 Euro je Azubi und bei drei Fachkräften bis zu 8.000 Euro für jede Fachkraft, je nach Berufsgruppe und Unternehmensgröße. Auch ein Erstgespräch zum Thema bei den entsprechenden Kammern, Verbänden oder Dienstleistern in diesem Segment wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein automatischer Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht allerdings nicht. Vielmehr entscheiden dann wiederum entsprechende Bewilligungsstellen aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

„Auch 2025 ändert sich nichts an den bürokratischen Herausforderungen, mit denen sich Antragsteller auseinandersetzen müssten. Wer also gern ein ‚Rundum-sorglos-Paket‘ in Anspruch nehmen und damit die Verantwortung an eine professionelle Agentur übergeben möchte, ist herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden“, so Akadia-Power-Geschäftsführer Günther abschließend.

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