Steuerberaterverband Sachsen warnt vor Überregulierung

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Misstrauenskultur und innerstaatliche Mitteilungspflicht wird scharf kritisiert

Der Steuerberaterverband Sachsen warnt eindringlich vor einer zunehmenden Überregulierung und Misstrauenskultur im deutschen Steuerrecht. Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Steuerberaterverbands Sachsen, freut sich über das Scheitern des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts inklusive einer kodifizierten Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltung. Diese wurde bereits im Wachstumschancengesetz erfreulicherweise gestrichen, tauchte aber überraschend im Entwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz wieder auf. Insbesondere aufgrund der dadurch befürchteten erheblichen Belastung von Steuerpflichtigen und Beratern protestierten eine Vielzahl an Steuerverbänden dagegen.

Aufgrund des Zeitdrucks der scheidenden Ampel-Regierung wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz mit großer Priorität und erfreulicherweise ohne die geplante innerstaatliche Mitteilungspflicht in den Bundestag eingebracht. Dieser beschloss das Gesetz in dieser Form am 19. Dezember 2024, ehe der Bundesrat einen Tag darauf zustimmte. Damit sollen unter anderem Verbesserungen bei der Digitalisierung, eine erweiterte Homeoffice-Pauschale und eine Erhöhung der Höchstbeträge für den Verlustrücktrag bewirkt werden. Zudem wurden Maßnahmen gegen Steuervermeidung verschärft, insbesondere im internationalen Kontext. Die darüber hinaus geplante Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen sollte Steuerpflichtige und Berater dazu verpflichten, bestimmte rein nationale Steuergestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, ähnlich der bestehenden Regelung für grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC6). Auch wenn damit das verfolgte Ziel der Bekämpfung von Finanzkriminalität unstrittig ist, würde diese Regelung eine erhebliche bürokratische Hürde darstellen und zu einer immer weitergehenden Überwachung steuerlicher Prozesse führen.

Entsprechend groß war die Erleichterung innerhalb des Steuerberaterverbandes Sachsen, als dieses Vorhaben im neuen Koalitionsvertrag keine Erwähnung mehr fand. Der Verband warnt, dass die ursprünglich vorgesehenen Regelungen weit über eine sinnvolle Kontrolle hinausgehen und stattdessen ein Klima des Misstrauens zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen schaffen würden. „Die gesamte Steuerbranche kann nur froh sein, dass dieses Gesetz nicht in der ursprünglichen Form und ohne die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltung verabschiedet wurde. Es ist entscheidend, dass die jetzt regierende Große Koalition dieses Vorhaben nicht wieder aus der Schublade holt. Denn wir brauchen Bürokratieabbau statt Überregulierung und Vertrauensvorschüsse statt Kontrolle“, betont Kraatz.

Der Verband verweist darauf, dass Steuerpflichtige bereits jetzt weitgehende digitale Berichtspflichten wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, E-Bilanz und bald auch die E-Rechnung erfüllen müssen. Die stetig zunehmenden bürokratischen Dokumentationspflichten belasten die steuerberatenden Berufe mit ihren kleinen und mittelständischen Unternehmen erheblich. Gleichzeitig stellt der Verband klar, dass die Branche für eine konsequente Bekämpfung von Finanzkriminalität einsteht. „Wir Steuerberater stehen dafür, im Rahmen von Recht und Gesetz zu beraten. Dabei führen beispielsweise die Regelverschärfungen in Bezug auf Verrechnungspreise sowie engmaschige Betriebsprüfungen zu einem nahezu grenzenlos überwachten und regulierten Steuerrecht. Diese Bürokratie erschwert unsere Arbeit enorm. Dabei ist jedoch zu betonen, dass die hochkriminellen und gemeinschaftsschädlichen Gestaltungen ihren Ursprung gerade nicht in unseren mittelständischen Kanzleien haben“, so Kraatz.

Besonders problematisch ist der übermäßige Datenhunger des Staates. Die Expertenkommission für Bürokratieabbau hat in ihrem Abschlussbericht vom 12. Juli 2024 festgestellt, dass viele Dokumentationspflichten keinen ausreichenden Nutzen haben. Als Beispiel wird die E-Bilanz genannt, deren umfangreiche Datenerhebung nicht im Verhältnis zu tatsächlichen Erkenntnissen steht. Im Ergebnis fordert sich der Staat mehr Daten ein, als er überhaupt verarbeiten kann. Der Steuerberaterverband Sachsen fordert daher eine Reduzierung der bürokratischen Lasten für Steuerpflichtige und ihre Berater, sowie eine stärkere Konzentration staatlichen Handelns auf die Kernaufgaben. „Wir appellieren zudem an die Politik, bei zukünftigen Gesetzesvorhaben eine praxisgerechte und verhältnismäßige Regulierung sicherzustellen, um eine funktionierende und vertrauensvolle Steuerberatung aufrechtzuerhalten“, so Kraatz abschließend.

 

Weitere Infos: www.stbverband-sachsen.de

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