Mit großer Besorgnis reagiert der Landesverband Sachsen des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE) sowie Vertreter der sächsischen Erneuerbare-Energien-Branche auf die jüngsten Äußerungen von Staatsministerin Regina Kraushaar. In einer öffentlichen Erklärung hatte sie die Umsetzung des bundesgesetzlich normierten Zwei-Prozent-Flächenziels für Windenergieflächen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als für Sachsen „schwer umsetzbar“ bezeichnet und sich gleichzeitig für eine technologieoffene Strategie ausgesprochen.
„Die Ampel-Regierung hatte den Ländern in der letzten Legislaturperiode mit dem Wind-an-Land-Gesetz starre Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgegeben. Bis 2032 müssen danach insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bei uns in Sachsen ist diese Regelung schwer umsetzbar, weil wir ein dicht besiedeltes Land mit teilweise ungünstiger Topografie sind. In meinen Gesprächen vor Ort höre ich darüber hinaus immer wieder, dass die Bevölkerung übermäßige Belastungen bei der Umsetzung des starren Flächenziels befürchtet“, so Frau Kraushaar.
Diese Einlassung ist aus Sicht des BWE Landesverbandes Sachsen „nicht nur energiepolitisch fahrlässig, sondern auch rechtlich und wirtschaftlich bedenklich.“ Die Festlegung auf das Zwei-Prozent-Ziel wurde im WindBG als verbindliches Planungsziel aufgenommen. Dies zudem auch mit einer breiter Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat. „Es handelt sich dabei um kein starres, sondern ein rechtsstaatlich abgesichertes, zielgerichtetes Steuerungsinstrument, das den Ländern zugleich einen hinreichenden planerischen Spielraum lässt,“ so Prof. Dr. Martin Maslaton, Landesvorsitzender des BWE Sachsen e.V.
„Das Windenergieflächenbedarfsgesetz stellt einen verfassungsrechtlich legitimen, planungsrechtlich ausgewogenen und energiepolitisch zwingend erforderlichen Mechanismus dar, um Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft zu sichern. Wer diese Zielvorgaben relativiert, gefährdet nicht nur den weiteren Ausbau der Windenergie, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft des Industriestandortes Sachsen“, so Prof. Martin Maslaton weiter.
Technologieoffenheit darf nicht als Ausweichstrategie zur Verhinderung realisierbarer Klimaschutzmaßnahmen missbraucht werden. Der pauschale Verweis auf zukünftige oder spekulative Technologien wie etwa sogenannte „schnelle Brüter“, Fusionsreaktoren oder Wasserstoffwirtschaft ohne Grundlage im gegenwärtig Machbaren, war bereits in der Vergangenheit mit erheblichen energiepolitischen Fehlentwicklungen verbunden.
„Der Windkraftausbau in Sachsen ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit, keine ideologische Option. Unternehmen aus allen Industrie- und Mittelstandsbereichen brauchen stabile, langfristig planbare und kostengünstige Energiequellen. Das kann nur mit Hilfe einer ambitionierten und ehrgeizige Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels gelingen. Planbarkeit wird jetzt plötzlich erneut in Frage gestellt, um dann wieder von interessierter Seite sagen zu können, die Energiewende funktioniere nicht“, so der Vorstand des BWE Sachsen.
Auch juristisch darf daran erinnert werden: Im kooperativen Föderalismus kann die Zielverfehlung einzelner Länder zu einer nicht gleichmäßigen Lastenverteilung führen – was sowohl gegen das bundesstaatliche Solidaritätsprinzip als auch gegen Gleichheitsgrundsätze aus Art. 3 GG verstoßen kann. Dem Freistaat Sachsen droht dann, sich damit ins klimapolitische und wirtschaftliche Abseits zu stellen.
Der Landesverband Sachsen des BWE fordert daher die sächsische Staatsregierung und insbesondere Frau Staatsministerin Kraushaar auf, den gesetzlich fixierten Verpflichtungen nachzukommen, anstatt sie zu relativieren. Der Transformationsprozess der Energieversorgung duldet keine weiteren Verzögerungen. Sachsen darf nicht zum weißen Fleck auf der Landkarte der Energiewende werden.
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