BWE Sachsen: Windrad-Stopp ist kein Genehmigungsstopp

BWE Landesverband Sachsen Windkraftausbau

Angekündigte Koalitionspläne sind bislang kein geltendes Recht.

Zu den Berichten über einen geplanten vorläufigen Stopp neuer Windenergieanlagen in Sachsen mahnt der Landesverband Sachsen des Bundesverbands WindEnergie (BWE) zu einer präzisen Unterscheidung zwischen politischer Ankündigung und geltender Rechtslage. Die Genehmigungsbehörden haben weiterhin über vorliegende Anträge nach den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zu entscheiden.

Die Berichte betreffen zum einen Überlegungen der sächsischen Koalition, neue Anlagen außerhalb bereits ausgewiesener Windenergiegebiete bis zum Abschluss der Regionalplanung zu beschränken. Zum anderen wird ein Volksantrag für ein Windkraftmoratorium beworben. Beide Vorgänge haben gegenwärtig für sich genommen keine Sperrwirkung für laufende Genehmigungsverfahren.

„Gerade beim Volksantrag muss klar gesagt werden, was die Unterschriften rechtlich bewirken“, erklärt Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender des BWE-Landesverbands Sachsen. „Erreichen die Initiatoren die erforderlichen 40.000 gültigen Unterschriften und ist der Antrag zulässig, wird ihr Gesetzentwurf im Sächsischen Landtag behandelt. Dort wird er erörtert und darüber entschieden. Ein Moratorium tritt dadurch nicht in Kraft. Mehr geschieht aufgrund der Unterschriften zunächst nicht.“

Der Landtag kann den Gesetzentwurf annehmen oder ablehnen. Stimmt er ihm nicht zu, können die Antragsteller unter den weiteren Voraussetzungen der Sächsischen Verfassung ein Volksbegehren anstreben. Auch dieser mögliche nächste Schritt ist vom Volksantrag zu unterscheiden.

Ebenso wenig ersetzt die politische Ankündigung der Koalition ein Gesetz. Erst ein konkret formulierter, wirksam beschlossener Rechtsakt könnte die Rechtslage ändern. Ob und in welchem Umfang eine landesrechtliche Beschränkung mit dem Bundesrecht vereinbar wäre, ist anhand ihres tatsächlichen Inhalts zu prüfen.

„Es ist legitim, über die künftige Steuerung der Windenergie politisch zu streiten“, so Maslaton. „Für Unternehmen, Gemeinden und Bürger muss dabei aber erkennbar bleiben, was bereits gilt und was lediglich gefordert oder angekündigt wird. Ein politisch gewünschter Genehmigungsstopp darf nicht als bestehende Rechtslage ausgegeben werden.“

Der BWE Sachsen wird einen konkreten Gesetzesentwurf insbesondere daraufhin prüfen, welche Folgen er für laufende Verfahren, bereits getätigte Investitionen und die Erfüllung der gesetzlichen Flächenziele hätte.

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